Kammer-Info

Stromausfall: Notdienst entfällt nicht „automatisch“

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Berlin -

Nach dem Anschlag auf das Stromnetz im Berliner Südwesten sind noch immer zehntausende Haushalte sowie Gewerbebetriebe ohne Strom – darunter auch Apotheken. Der Blackout in Nikolassee, Zehlendorf, Wannsee und Lichterfelde könnte noch bis Donnerstag andauern. Für betroffene Apotheken steht fest: Die Verpflichtung zum Notdienst und zur ständigen Dienstbereitschaft entfällt nicht „automatisch“. 

Am Samstagmorgen wurde am Kraftwerk Lichterfelde eine wichtige Kabelbrücke über den Teltowkanal zerstört. Einige Haushalte und Gewerbebetriebe sind wieder am Netz, den anderen soll nun auch die Bundeswehr helfen und bei Logistik, Transport und Betrieb von Notstromaggregaten unterstützen, wie die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) klarmacht.

Notstromaggregate können auch betroffenen Apotheken helfen, denn eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht, dass Betriebsstätten einen Notstromgenerator haben müssen. Somit liegt es im Verantwortungsbereich der Apothekenleitung, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, informiert die Berliner Apothekerkammer. Der Stromausfall kann für Apotheken einen hohen wirtschaftlichen Schaden verursachen, denn nicht nur der Betrieb liegt lahm, auch Kühlware droht zu verfallen.

Fest steht aber: Fällt der Strom über einen längeren Zeitraum aus oder führt es dazu, dass die Apotheke nur noch eingeschränkt handlungsfähig ist, muss die Apothekenleitung unverzüglich das Landesamt für Gesundheit und Soziales informieren – auch mit Blick auf den Notdienst. Die Kammer selbst könne die Apotheken nicht von der Notdienstverpflichtung befreien. „Die Verpflichtung zum Notdienst und zur ständigen Dienstbereitschaft entfällt auch in einer solchen Situation nicht ‚automatisch‘“, teilt die Kammer mit.

Apotheken müssen nach § 1 Apothekengesetz die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleisten, und zwar auch im Falle eines Stromausfalls zumindest für eine gewisse Zeit. Schließlich sind Apotheken die einzige Abgabestelle für verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel. Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung diene überdies der Daseinsvorsorge, sodass die Apotheken zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet sein, um die permanente Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

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