Pikrinsäure

Sprengkommando in Apotheken

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Die Chemikalie Pikrinsäure (Trinitrophenol) sorgt derzeit in Nordrhein-Westfalens Amtsstuben für Aufregung. In den vergangenen Tagen waren Entschärfer des Landeskriminalamtes (LKA) in rund 60 Fällen im Einsatz: Neben zahlreichen Schulen hatten auch 40 Apotheken gemeldet, kritische Bestände an Pikrinsäure im Labor entdeckt zu haben. Die Substanz ist in trockenem Zustand explosionsgefährlich. Ihre Sprengkraft ist nach Angaben des Landeskriminalamtes (LKA) mit der des Trinitrophenols (TNT) vergleichbar. Die Säure darf deshalb nur mit Wasser versetzt gelagert werden, da dann keine Detonationsgefahr besteht.

Jede Apotheke muss laut Apothekenbetriebsordnung Pikrinsäure als Nachweisreagenz vorrätig halten. Genauere Vorschriften zur Lagerung oder zum Umgang mit der Substanz enthält sie nicht. Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände habe die Apothekerkammern deshalb schon vor einem dreiviertel Jahr mit einem Informationsblatt auf spezielle Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen, sagte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Demnach soll der Apotheker in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob die Substanz noch feucht ist. Um Gefahren auszuschließen, sollte der Wassergehalt dauerhaft über 33 Prozent liegen.

Die Apothekerkammer Nordrhein empfiehlt ihren Mitgliedern, bei Bezug des Reagenzes das Datum und die Gesamtmasse des Gefäßes zu dokumentieren. Sechs Monate später solle die Masse überprüft und entwichenes Wasser bei Bedarf ergänzt werden. Die Kammer warnt zudem vor der Aufbewahrung der Substanz in Gefäßen aus Metall oder mit Metallverschluss, da sich darin hochexplosive Metallpikrate bilden könnten. Derartige Gefäße müssten von der zuständigen Überwachungsbehörde fachmännisch abtransportiert und entsorgt werden.

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