Die Krankenkassen sind mit ihrer Forderung, dass bei der Anpassung des Kassenabschlags für 2010 von 2,30 Euro statt 1,75 Euro auszugehen ist, gescheitert. Laut Sozialgericht Berlin fehlt den Kassen das Rechtsschutzbedürfnis: Denn beim Abschlag für das vergangene Jahr sei die Schiedsstelle noch gar nicht angerufen worden; die Festlegung falle damit noch in die alleinige Verhandlungshoheit von GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV). „Das Gericht ist nicht befugt, einzelne Verhandlungselemente vorab festzulegen.“
Die Kassen hatten versucht, sich per Feststellungsklage in eine gute Ausgangsposition für den Abschlag für 2010 zu bringen: Statt von dem von der unabhängigen Schiedsstelle für 2009 festgetzten Zwangsrabatt in Höhe von 1,75 Euro, sollten die Verhandlungen auf dem gesetzlich festgelegten Abschlag von 2,30 Euro aus dem Jahr 2008 basieren.
Die Schiedsstelle hatte die Absenkung mit den gestiegenen Personal- und Sachkosten der Apotheken begründet. Der GKV-Spitzenverband hatte gegen die Entscheidung der Schiedsstelle geklagt. Für 2009 muss die Schiedsstelle wegen „gravierender Mängel“ bei der Berechnung neu entscheiden, für 2010 ist das Schiedsverfahren noch nicht eröffnet.
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