Noch immer wird um den Kassenabschlag für 2009 gestritten. Die Kassen hatten vor dem Sozialgericht Berlin das Fass noch einmal aufgemacht und neue Berechnungen gefordert. Die liegen jetzt vor und offenbaren eine Überraschung: Laut Schiedsstelle hätte der Abschlag nicht auf 1,75 Euro, sondern sogar auf 1,66 Euro gesenkt werden müssen. In einem möglichen Schiedsverfahren um den Abschlag 2010 könnte dies als neue Grundlage dienen.
Bei der Anpassung des Abschlags hatte die Schiedsstelle die gestiegenen Personal- und Sachkosten in Apotheken zwischen April 2007 und Ende 2009 erfasst und den Aufwand in Cent pro Packung umgerechnet. Demnach stiegen die Sachkosten um 4,73 Prozent, was 13 Cent pro Packung entspricht, die Tariflöhne um 5,2 Prozent oder 13 Cent und schließlich die Personalmenge um 2,38 Prozent oder 23 Cent pro Packung. Daraus hatte sich die Absenkung des Kassenabschlags um 55 Cent auf 1,75 Euro ergeben.
Die Krankenkassen hatten diese Rechnung kritisiert und gegen die Absenkung geklagt. Der GKV-Spitzenverband hatte moniert, dass der Anstieg der abgegebenen Packungen - und damit die zusätzlichen Einnahmen der Apotheker - nicht berücksichtigt worden seien. Die Packungszahlen stiegen im gleichen Zeitraum um 7,41 Prozent auf 580,3 Millionen. Die zusätzlichen Honorare hätten den Kassen zufolge abgezogen werden müssen.
Die Schiedsstelle äußert in ihrem aktuellen Schriftsatz zwar Zweifel an einem solchen Vorgehen, macht die Rechnung aber trotzdem neu auf. Sie bezieht dabei auch den gestiegenen Aufwand durch die Abgabe der zusätzlichen Packungen mit ein. Die Begründung: Mehr Packungen erhöhen den Beratungsaufwand und damit den Personalbedarf.
Die Vergütung der Apotheker sei demnach insgesamt deutlich geringer gestiegen als die Kosten. Wegen der zusätzlichen Belastung wäre sogar eine weitere Absenkung um 9 Cent möglich gewesen. Selbst wenn man die zusätzlichen Personalkosten in der Berechnung pauschal halbiere, hätte der Abschlag demnach um 60 Cent gesenkt werden müssen - was einem Kassenabschlag von 1,70 Euro entspräche.
Die Kassen können jetzt noch einmal reagieren: Der GKV-Spitzenverband hatte sich im Verfahren vor dem Sozialgericht ausgebeten, ebenfalls einen weiteren Schriftsatz als Antwort einzureichen. Danach wird das Gericht ohne weitere mündliche Verhandlung entscheiden.
Die Kassen hatten bei der Verhandlung am 9. März außerdem beantragt, dass der Schiedsspruch - sollte er rechtskräftig werden - nicht als Grundlage für Verhandlungen für das Jahr 2010 dient. Der GKV-Spitzenverband will im neuen Schiedsverfahren wieder bei 2,30 Euro starten.
Aus Sicht der Schiedsstelle, die in gleicher personeller Besetzung antreten wird, wäre das nicht gerechtfertigt. Sobald der Schiedsspruch für 2009 Bestand habe, sei er Grundlage neuer Verhandlungen. Mehr noch: Die zusätzlichen Personalkosten im Jahr 2009, die im alten Schiedsverfahren noch nicht berücksichtigt werden konnten, müssten jetzt mit einfließen. Ausgangspunkt wäre dann ein Abschlag von 1,66 Euro.
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