Kassenabschlag

Schiedsstelle geht in Berufung

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Der Streit um den Kassenabschlag 2009 geht in die nächste Runde: Erwartungsgemäß hat die Schiedsstelle gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin Berufung eingelegt. Jetzt wird das Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) fortgesetzt. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte den Eingang des Schriftsatzes.

Die Schiedsstelle hatte Ende 2009 festgelegt, dass der Kassenabschlag rückwirkend von 2,30 Euro auf 1,75 Euro abgesenkt wird. Dagegen hatte der GKV-Spitzenverband geklagt. Am 3. Mai hatte das Sozialgericht entschieden, dass der Schiedsspruch wegen Fehlern bei der Berechnung verworfen werden muss. Das Gericht hatte die Wiederaufnahme des Schiedsverfahrens angeordnet.

Gegen diese Entscheidung geht die Schiedsstelle jetzt in Berufung. Das Sozialgericht hatte auch den direkten Weg zum Bundessozialgericht (BSG) - die sogenannte Sprungrevision - zugelassen. Aber der Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Daubenbüchel, will sich die Chance eines neuerlichen Sachvortrags nicht nehmen lassen. Dies ist aber nur noch in zweiter Instanz vor dem LSG möglich. Wann in Potsdam verhandelt wird, steht noch nicht fest.

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