Bundesgerichtshof

Rx-Boni: Urteil am 17. August

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Jetzt ist es amtlich: Der Bundesgerichtshof wird seine Entscheidung in Sachen Apotheken-Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel am 17. August bekannt geben. Dieses Datum hatte der Vorsitzende Professor Dr. Joachim Bornkamm schon in der gestrigen Verhandlung anvisiert. Der Erste Zivilsenat bestätigte den Termin soeben.

Bis dahin müssen die BGH-Richter Kontakt zu den Kollegen des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel aufnehmen und anfragen, ob sie bei ihrer Rechtsprechung im Fall der niederländischen Versandapotheke DocMorris bleiben. Das BSG hatte im Jahr 2008 entschieden, dass sich ausländische Versandapotheke nicht an die deutschen Preisvorschriften halten müssen. In dem von DocMorris angestrengten Verfahren ging es um den Anspruch der Celesio-Tochter auf den gesetzlichen Herstellerrabatt.

Bezogen auf die aktuellen Verfahren beim BGH würde dies jedoch bedeuten, dass erhebliche Wettbewerbsvorteile für die ausländischen Versandapotheken entstünden. Dies könne nicht das Ziel sein, meinte Bornkamm gestern in der Verhandlung.

Sollte das BSG bei seiner Rechtsauffassung bleiben, muss der BGH den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe anrufen. Diese gemeinsame Einrichtung der deutschen Bundesgerichte soll die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wahren. „Niemand geht gerne zum Gemeinsamen Senat“, meinte Bornkamm. In diesem Fall ließe sich dies aber möglicherweise nicht vermeiden.

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