Rezeptgutscheine

Rx-Boni bleiben die Ausnahme in Apotheken

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Die Höhe der Bagatellschwelle bei Rx-Boni sowie berufsrechtliche Verbote solcher Rezeptgutscheine beschäftigen wieder die Gerichte. Bundesweit gibt es mehrere neue Verfahren. Die überwiegende Mehrheit der Apotheker ist davon entweder verunsichert oder hält Boni auf Rezept grundsätzlich für sinnlos oder bedenklich. Jedenfalls gaben 89 Prozent der Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC an, ihren Kunden keine Rx-Boni zu gewähren.

Andererseits setzt immerhin jeder zehnte Apotheker auf Barrabatte oder Gutscheine. 3,5 Prozent der Befragten gaben an, ihren Kunden beim Einlösen von Rezepten einen direkten Preisnachlass von mehr als einem Euro zu gewähren. Einen Barrabatt von unter einem Euro bietet 1 Prozent der Befragten an.

Ebenfalls 3,5 Prozent geben für jedes Rezept einen Gutschein im Wert von unter einem Euro heraus, 3 Prozent setzen auf Coupons oder Taler im Gegenwert von mehr als einem Euro. An der Befragung nahmen vom 4. bis zum 7. März 316 Nutzer von APOTHEKE ADHOC teil.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. September 2010 sind Bonustaler bis zu einem Gegenwert von einem Euro wettbewerbsrechtlich zulässig. Eine genaue Spürbarkeitsgrenze wurde in den zusammengefassten Verfahren dagegen nicht festgelegt. Auch zu Barrabatten hatte sich der BGH in seinen Entscheidungen nicht geäußert.

Gegenüber APOTHEKE ADHOC stellte der Vorsitzende Richter Professor Dr. Joachim Bornkamm jedoch klar, dass die Apothekerkammern und Aufsichtsbehörden arzneimittelrechtlich gegen jede Form der Bonusgewährung vorgehen können.

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