In diesen Tagen nehmen die ersten Präqualifizierungsstellen ihre Arbeit auf. Sie sollen prüfen, ob Apotheken, Hörgeräteakkustiker oder Sanitätshäuser zur Abgabe von Hilfsmitteln geeignet sind. Erst nach erfolgreicher Präqualifizierung sollen künftig die Krankenkassen mit ihnen Verträge abschließen.
Wie viele Stellen es geben wird, steht noch nicht komplett fest. Laut GKV-Spitzenverband, der für die Benennung verantwortlich ist, wurden entsprechende Verträge zur Unterzeichnung an die potenziellen Prüfstellen verschickt. Am 10. Januar endet die Frist für die Rückmeldung. Erst dann wird offiziell bekannt gegeben, an wen sich Apotheken für die Eignungsprüfung wenden können.
Wer sich jetzt schon bewerben will, kann dies beispielsweise bei der Präqualifizierungsstelle des Verbands der Ersatzkassen (vdek) oder bei der Deutschen Gesellschaft für Präqualifizierung im Gesundheitswesen, einer Tochter des Dienstleisters Nowecor Rehatechnik, tun. Allerdings: Die Eignungsprüfung ist erst erforderlich, wenn sie von den Kassen vertraglich verlangt wird.
Welche Kosten bei der Präqualifizierung entstehen, hängt von der jeweiligen Prüfstelle ab. Beim vdek will man von Apotheken 150 Euro für die Erstpräqualifizierung verlangen. Wird der Betriebssitz verlegt oder wechselt der fachliche Leiter, auf den die Eignung ausgestellt worden ist, kommen jeweils Kosten in Höhe von 75 Euro auf die Apotheken zu. Ändert sich der Versorgungsumfang, müssen zusätzlich 50 Euro gezahlt werden. Die Präqualifizierung gilt zunächst für fünf Jahre und muss dann erneut beantragt werden.
Die Antragsformulare stellen die entsprechenden Unternehmen auf ihren Webseiten zur Verfügung oder schicken sie auf Nachfrage zu. Nach Eingang des Antrags hat die Stelle zehn Tage Zeit, um die Unterlagen zu prüfen und eventuell weitere Formulare anzufordern. Eine Entscheidung über die Präqualifizierung muss - wenn alle Unterlagen vorliegen und die Gebühren bezahlt worden sind - nach acht Wochen getroffen werden.
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