Retaxationen

Novitas BKK räumt Fehler ein

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Die Novitas BKK hat mögliche Fehler bei den jüngsten Retaxationen eingeräumt: Auf ihrem Facebook-Account gesteht die Kasse, die Rechnungssumme bei manchen Apothekern unberechtigt einbehalten zu haben. Lieferverträge, die eine Verrechnung erst nach der Entscheidung über den Einspruch vorsehen, würden ab sofort berücksichtigt. „Die betroffenen Apotheker (bzw. ihre Abrechnungsstellen) bekommen ihr Geld zunächst zurück - umgehend“, schreibt die Kasse.

Weiterhin sei es möglich, dass bei der standardisierten Rezeptprüfung „in Einzelfällen auch Mängel erfasst wurden, die bei Würdigung der näheren Umstände keine Retaxierung rechtfertigen“, heißt es weiter. Die Novitas BKK bittet betroffene Apotheker, Einspruch einzulegen.

Dagegen pocht die Kasse auf die exakte Formulierung zur Einnahme. Auch die von den Verbänden kritisierte Begründung „Verstoß gegen BtMVV“ findet man bei der Novitas „durchaus ausreichend“, denn sie verweise auf die relevanten Normen. Trotzdem werde die Krankenkasse bei zukünftigen Beanstandungen die Begründung weiter konkretisieren - als „Serviceleistung für die Apotheken“ und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Schließlich kündigt die Novitas BKK an, Apotheker „mit den gebotenen juristischen Mitteln zu verfolgen“, wenn wie angedroht keine Arzneimittel an Versicherte der Novitas BKK abgegeben werden.

Unterdessen hat auch der Apothekerverband Nordrhein das Vorgehen der Kasse kritisiert. Das übertriebene bürokratische Verhalten gefährde die Versorgung der Patienten mit Betäubungsmitteln, so Verbandschef Thomas Preis. Bei allem Verständnis für notwendige Bürokratie müsse im Sinne der Versicherten ein angemessenes Augenmaß gewahrt werden.

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