Alle Rezepte über Metoprolol-Succinat von Betapharm aus dem Monat Juli werden von den Rechenzentren an die Apotheken zurückgeschickt. Darauf hat sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit der AOK verständigt. Die Rechenzentren müssen jetzt ihre Kunden anschreiben.
Ende Juli war bekannt geworden, dass zahlreiche Apotheken Rezepte mit dem neuen Rabattpartner der AOK bedruckt hatten, obwohl Betapharm mit diesem Präparat noch gar nicht lieferfähig ist. Allein im Juni sollen es 30.000 Verordnungen gewesen sein. Was mit den bereits abgerechneten Rezepten aus dem Startmonat der neuen AOK-Rabattverträge geschieht, ist noch unklar. Möglicherweise müssen die Apotheken für den Herstellerabschlag gerade stehen.
Zumindest für Juli ist eine Lösung gefunden: Am vergangenen Freitag hat das größte apothekereigene Rechenzentrum, die Münchener VSA, die Apotheken informiert, dass sie falsch bedruckte Rezepte an die Apotheken zurückschicken sollen. „Eine Abrechnung würde voraussichtlich zu einer Verweigerung des Herstellerabschlags durch den Hersteller und zu einer Retaxation durch den Kostenträger führen“, so die Begründung.
Der größte private Anbieter, die AvP aus Düsseldorf, hatte bereits Ende Juli angekündigt, die Rezepte mit den zwölf betroffenen PZN aus der laufenden Abrechnung heraus zu suchen. Die Apotheker sollen auch den eigenen Rezeptbestand in der Apotheke auf gegebenenfalls unzutreffend bedruckte Rezepte kontrollieren.
Die AOK hält sich zu dem Thema ungewohnt bedeckt: „Wir befinden uns derzeit in Gesprächen mit dem Deutschen Apothekerverband, um den Sachverhalt in aller Konsequenz zu klären“, sagte ein Sprecher der für Rabattverträge verantwortlichen AOK Baden-Württemberg.
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