Mitarbeiterschutz

Keine Kittel bei Hitze

, , Uhr

Wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz ins beinahe Unerträgliche steigen, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf angemessenen Hitzeschutz. Wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern mitteilte, müssen Arbeitgeber vor allem bei hochsommerlichen Verhältnissen auf die Gesundheit ihrer Belegschaft achten.

„Bei über 30 Grad Celsius sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen“, hieß es aus der Rostocker Behörde. Dazu gehörten Sonnenschutz durch Jalousien, richtiges Lüften am frühen Morgen und insbesondere Gleitzeit-Regelungen. Auf mehr als 35 Grad Celsius aufgeheizte Räume seien überhaupt nicht zum Arbeiten geeignet.

Auch die in vielen Jobs übliche Kleiderordnung, wie zum Beispiel Kittel, dürfe den Beschäftigten nicht allzu stark zu schaffen machen, forderte Landesamts-Chef Heiko Will. „Wichtig wäre auch, zum Beispiel in den Kundenservice-Bereichen die Bekleidungsregelungen zu lockern.“

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Shopbetreuung, Lageroptimierung, Social Media
Homeoffice für Apothekenteams
Mehr aus Ressort
„Das ärgert mich kolossal“
Inhaber fordern Rotstift bei GKV-Gehältern
Wegfall der Präqualifizierung
AfPQ: Geldregen durch Kündigungsgebühren?
Gerichtliche Maßnahmen angekündigt
AfPQ droht Inhaberin: „Erste und letzte Mahnung!“

APOTHEKE ADHOC Debatte