Apothekenbetriebsordnung

Kammern wollen QMS-Pflicht für Apotheken

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Alle Apotheken sollen künftig verpflichtend ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) betreiben. Dafür haben sich die Apothekerkammern auf der gestrigen Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) mehrheitlich ausgesprochen. Die Umsetzung kann demnach jede Apotheke selbst übernehmen. Die kostenpflichtige Zertifizierung soll nicht in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vorgeschrieben werden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte in einem aktuellen Eckpunktepapier zur ApBetrO die Einführung eines QMS lediglich für Apotheken vorgesehen, die maschinell verblistern beziehungsweise Parenteralia oder Arzneimittel nach der Hunderterregel herstellen. Diese Beschränkung stieß bei den meisten Kammern auf Unverständnis: „Qualität kann man nicht teilen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich die Bundesregierung nur auf diese Teilbereiche konzentriert hat“, sagt Magdalene Linz, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen.

Qualitätssicherung sei nicht nur für spezielle Tätigkeiten, sondern insbesondere in den Kernbereichen der Apotheke wie Beratung und Rezeptur zwingend notwendig, so Linz. Die Kunden erwarteten überall die gleiche Qualität. Diese Meinung teilten auch die meisten anderen Kammern und stimmten in Berlin mehrheitlich für ein QMS für alle Apotheken.

Ein QMS definiert und beschreibt die Arbeitsabläufe in einem Betrieb. Die strukturierte Ausführung aller Tätigkeiten soll sicher stellen, dass am Ende immer Ergebnisse mit gleicher Qualität erreicht werden.

Die gestrige Abstimmung beschreibt lediglich die Position der BAK. Ob die ABDA letztlich in der Diskussion um die Novelle der ApBetrO eine generelle QMS-Pflicht fordern wird, entscheidet sich erst auf deren Mitgliederversammlung im Juni.

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