Warenwirtschaft

Finanzprüfer suchen Manipulation in Apotheken-EDV

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Das Thema Betriebsprüfung in Apotheken könnte neue Dimensionen annehmen. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC interessieren sich die Finanzbehörden aktuell besonders für eine bestimmte Form der Softwaremanipulation über externe Datenträger, genannt Zapper. Wenn die Gerüchte stimmen, könnten von Strafen nicht nur die Apotheker betroffen sein, sondern auch einzelne Softwarehäuser.

Zapper sind speziell zugeschnittene Softwaremodule, die auf einem mobilen Datenträger gespeichert sind, etwa einer CD oder einem USB-Stick. Mit ihrer Hilfe lassen sich die in der Warenwirtschaft gespeicherten Daten, bevorzugt Tagesabschlussbons, nachträglich bearbeiten. Weil die Software auf dem Zapper liegt, hinterlässt die Änderung selbst im System keine Spuren. Erlaubt ist ihr Einsatz natürlich nicht.

Diese Form der nachträglichen Datenmanipulation ist im Prinzip nicht neu. Die Idee stammt aus den USA und ist ursprünglich aus der Gastronomie bekannt. Doch nach übereinstimmenden Gerüchten aus der Branche haben zumindest in Einzelfällen auch Apotheken mit der illegalen Software gearbeitet.

Ihnen droht jetzt Ärger mit dem Finanzamt: Weil alle Einzelposten in der Warenwirtschaft chronologisch und individuell gespeichert werden und untereinander hochgradig vernetzt sind, ist der Einsatz eines Zappers von einem Betriebsprüfer trotzdem nachweisbar. Das ist noch leichter, wenn die Finanzbeamten wissen, wonach sie suchen müssen. Und den Gerüchten zufolge sind die Behörden mittlerweile im Besitz eines Zappers. Die Dateien sollen von einem betroffenen Apotheker stammen.

Damit geraten auch die Softwarehäuser in den Fokus der Ermittler: Weil die Manipulationssoftware genau auf das jeweilige Warenwirtschaftsssystem zugeschnitten sein muss, kommen als Programmierer eigentlich nur die Anbieter selbst in Frage. Dem Vernehmen nach wurden die Finanzprüfer schon von zentraler Stelle darauf aufmerksam gemacht, bei einem Softwarehaus besonders genau hinzusehen. Wenn sich diese Gerüchte bestätigen, müsste sich das betroffene Unternehmen möglicherweise wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verantworten.

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