Ausländische Apotheker sollen künftig unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit in Deutschland eine Approbation beantragen können. Mit dem sogenannten Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz will die Bundesregierung die Anerkennung ausländischer Abschlüssen erleichtern. „Staatsbürgerschaften dürfen da keine Rolle mehr spielen, sondern allein das Fachliche“, sagte Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP). Der geplante Gesetzentwurf sei nicht nur ein Beitrag gegen den Fachkräftemangel, sondern auch zur Integration von Migranten.
Bislang ist die deutsche beziehungsweise die europäische Staatsbürgerschaft Voraussetzung für die Erteilung der Approbation. Apotheker, die zum Beispiel aus den USA, dem Iran oder Russland nach Deutschland kommen, können eine Berufserlaubnis erhalten, die allerdings maximal vier Jahre gilt und anschließend verlängert werden muss.
Ihnen soll es künftig ermöglicht werden, nach einer Gleichwertigkeitsprüfung ebenfalls die Approbation zu erlangen. Mögliche Defizite sollen durch zusätzliche Qualifikationen und Prüfungen ausgeglichen werden. Indem der sogenannte Staatsangehörigkeitsvorbehalt gestrichen wird, sollen die Verfahren für EU-Bürger und Angehörige von Drittstaaten vereinheitlicht werden. Zur Eröffnung einer eigenen Apotheke berechtigt die Approbation allerdings nicht, denn eine Lockerung des Apothekengesetzes ist nicht vorgesehen.
Das Kabinett will am Mittwoch den lang angekündigten Entwurf für das Anerkennungsgesetz beschließen. Anschließend geht das Gesetz in die erste Lesung im Bundestag. Die Neuregelung betrifft nicht nur Apotheker, sondern eine Vielzahl von Berufen, so zum Beispiel auch Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern und Pflegepersonal. Auch PTA und PKA aus Drittstaaten sollen künftig leichter in Deutschland arbeiten können.
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