Krankenhausbelieferung

BVKA will vor das Bundesverwaltungsgericht

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Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Versorgung von Krankenhäusern durch weit entfernte Apotheken fordert der Bundesverband der klinik‐ und heimversorgenden Apotheker (BVKA) den im konkreten Fall zuständigen Kreis Warendorf auf, Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. „Das Münsteraner Urteil ist ein Schlag gegen die Patienten in Krankenhäusern“, sagte BVKA‐Präsident Dr. Klaus Peterseim.

Das OVG hatte die Versorgung einer Klinik in Bremen durch eine mehr als 200 Kilometer entfernt gelegene Apotheke für rechtmäßig erklärt. Den Richtern zufolge ist die räumliche Nähe nicht der ausschlaggebende Faktor für die gesetzlich geforderte unverzügliche Belieferung.

Nach Ansicht des BVKA steht diese Auffassung im krassen Gegensatz zu Wortlaut und Zielen des Apothekengesetzes. „Wer die Entscheidung über Umfang und Qualität von Notfallversorgung und Arzneimittelsicherheit allein in die Hände der Krankenhausträger legt, führt den gesetzlichen Genehmigungsvorbehalt für die Versorgungsverträge ad absurdum und gefährdet das Wohl der Krankenhauspatienten“, so Peterseim.

Die Entscheidung kann nach Auffassung des BVKA massenhaft als „Freibrief zur Reduzierung der Krankenhausversorgung mit Arzneimitteln auf die reine Logistikleistung“ missbraucht werden. Genau das habe der Gesetzgeber aber mit der Pflicht zur unverzüglichen Notfallversorgung und zur persönlichen Beratung verhindern wollen, so Peterseim. Angesichts der zunehmenden Ökonomisierung der Krankenhäuser sei es gefährlich, den Behörden faktisch die Kontrollfunktion bei der zuverlässigen Arzneimittelversorgung zu nehmen.

Nicht nachvollziehen kann Peterseim die Argumentation der Richter, es gebe keine Anhaltspunkte für ein Regionalprinzip im Apothekengesetz: Der Europäische Gerichtshof habe im Gegenteil festgestellt, dass Leistungen wie Beratung oder Notfallversorgung nur von Apotheken erbracht werden könnten, die nahe dem zu versorgenden Krankenhaus lägen. Wenn das OVG dieses Verfahren ignoriere, erwecke es den Eindruck, sich mit dem Gesetzgeber zu verwechseln anstatt die Anwendung der Gesetze zu kontrollieren, so Peterseim: „Dem Bundesverwaltungsgericht sollte Gelegenheit gegeben werden, dieses krasse Fehlurteil zu kassieren.“

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