Die Frage, ob eine krankenhausversorgende Apotheke mehrere hundert Kilometer von der Klinik entfernt sein darf, will der nordrhein-westfälische Kreis Warendorf höchstrichterlich klären lassen. In Absprache mit dem Land habe man sich entschlossen, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen, sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Der Kreis hat Ende vergangener Woche Revision eingereicht.
Im Mai hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, dass die Apotheke des St. Franziskus-Hospitals Münster mit Sitz in Ahlen ein Krankenhaus in Bremen versorgen darf. Laut Vertrag verpflichtet sich die Apotheke, dreimal wöchentlich Arzneimittel zu liefern und im Krankenhaus ein Arzneimittellager für Notfälle zu unterhalten. Anfangs soll ein Apotheker zudem einmal wöchentlich vor Ort sein.
Das OVG urteilte, dass die räumliche Nähe nicht ausschlaggebend für eine unverzügliche Belieferung sei. Der Apotheker müsse für die Beratung auch nicht körperlich anwesend sein. Der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) und der Bundesverband der Deutschen Krankenhausapotheker (ADKA) kritisierten das Urteil.
APOTHEKE ADHOC Debatte