Retaxationen

BKK nimmt BTM-Rezepte ins Visier

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Die Novitas BKK hat angekündigt, 60.000 Rezepte über Betäubungsmittel (BTM) aus den Jahren 2010 und 2011 prüfen zu lassen. Die ersten Retaxationen wurden bereits verschickt. Abgewickelt wird die Prüfung durch den Dienstleister Protaxplus, ein Gemeinschaftsunternehmen von Novitas BKK, BKK vor Ort und dem BKK-Landesverband Nordrhein-Westfalen. Für Aufregung sorgt der Fall auch deshalb, weil einer der beiden Geschäftsführer von Protaxplus bis vor kurzem beim Apothekerverband Nordrhein für den Bereich Vertragswesen zuständig war.


Nach eigenen Angaben geht die Krankenkasse systematisch „Hinweisen auf eine nachlässige Verschreibungspraxis“ nach: Präzise Angaben zu Inhaltsstoffen und zur Anwendung seien gesetzlich vorgeschrieben und für die Sicherheit der Patienten unverzichtbar. Im Vorfeld seien alle Apotheken wiederholt schriftlich auf das Problem aufmerksam gemacht worden. Zu weiteren Details wollte sich die Kasse nicht äußern.


Nach Angaben aus Apothekerkreisen geht es unter anderem um die Kennzeichnung bei der Überschreitung der Höchstmengen beziehungsweise der Zahl der verschriebenen Präparate. Solche Rezepte sind vom Arzt mit dem Buchstaben „A“ zu kennzeichnen. Moniert wird in diesem Zusammenhang offenbar, dass bei handschriftlichen Vermerken die Gegenzeichnung des Arztes fehlt. Ein anderer Grund könnte sein, dass bei nicht explizit angegebener Dosierung vom Wortlaut „Gemäß schriftlicher Anweisung“ abgewichen wurde.


Selbst bei den Apothekerverbänden rätselt man noch über die Beanstandungen der Kasse: In den Geschäftstellen kritisiert man, dass eine genaue Begründung auf den Bescheiden fehle und die vermeintlichen Fehler somit nicht ersichtlich seien. Als Begründung werde lediglich ein „Verstoß gegen die BTM-Verschreibungsverordnung“ angeführt. Außerdem behalte die Kasse die Rechnungssumme direkt ein - obwohl in den meisten Lieferverträgen eine Einspruchsfrist festgelegt sei.

 

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