Im Retax-Streit zwischen der Novitas BKK und den Apothekern geht es jetzt Schlag auf Schlag. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat auf Nachfrage der Apothekerkammer Nordrhein ihre Rechtsauffassung mitgeteilt: Die Kasse sei überhaupt nicht befugt, BTM-Rezepten wegen Formfehlern zu retaxieren.
Verweigere eine Krankenkasse die Begleichung der Kosten für eine BTM-Verordnung wegen vermeintlicher Formfehler, so könne dies keinen Erfolg haben, heißt es in dem Schreiben: „Krankenkassen sind zwar in vielen Fällen Körperschaften des öffentlichen Rechts, jedoch fehlt es ihnen an der Zuständigkeit für die betäubungsrechtliche Prüfung von Betäubungsmittelrezepten.“
Zuständig seien vielmehr die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte Bundesopiumstelle und die jeweiligen Amtsapotheker bei den Gesundheitsbehörden. Im Rahmen der Rezeptabrechnung sei kein Grund zu erkennen, „der die abrechnenden Krankenkassen dazu befugt, Abrechnungen aus formal betäubungsrechtlichen Gründen zu verweigern und damit Teil- und/oder Vollretaxationen zu begründen“.
Das Schreiben wurde nicht nur an die Kammer geschickt: Kopien gingen an das Gesundheitsministerium, das BfArM, die Bezirksregierungen und Gesundheitsbehörden sowie an Reiner Geissler, Vorstand bei der Novitas BKK.
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