Krankenhausbelieferung

BAK pocht auf Nähe bei Klinikversorgung

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Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat erstmals Empfehlungen herausgegeben, welche Qualitätsstandards Apotheken bei der Versorgung von Krankenhauspatienten einhalten sollten. Die BAK hebt dabei auch auf die notwendige räumliche Nähe der Apotheke zum Krankenhaus ab: Im Rahmen der Notfallversorgung müsse das Arzneimittel innerhalb von einer Stunde zur Verfügung gestellt werden können, heißt es.

Die BAK hat sich damit dem Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) angeschlossen, der angesichts eines Streits in Bayern eine Stunde Höchstfahrzeit gefordert hatte. Die Asklepios-Klinik in Bad Tölz wird seit knapp einem Jahr durch die etwa 185 Kilometer entfernt gelegene Apotheke des Universitätsklinikums Regensburg beliefert. Das bayerische Gesundheitsministerium hatte die Belieferung innerhalb von zweieinhalb Stunden für „hinreichend“ erklärt.

Auf dem Deutschen Apothekertag in München hatten die Apotheker einheitliche Regeln für die Genehmigung von Versorgungsverträgen gefordert. Bislang hat sich die zuständige Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden allerdings noch nicht mit dem Thema beschäftigt. Die Länder wollen zunächst die Novelle der Apothekenbetriebsordnung abwarten.

Beim Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) hofft man, dass die neuen Empfehlungen Wirkung zeigen: „Ich denke, dass sich die Aufsichtsbehörden daran orientieren werden“, sagt ADKA-Geschäftsführer Klaus Tönne. Es müsse deutschlandweit einheitliche Regeln geben.

Die neuen Empfehlungen wurden gemeinsam von BAK, BVKA und ADKA in den vergangenen anderthalb Jahren erarbeitet. Sie definieren, welche Qualitätsstandards von Apotheken bei der Krankenhausversorgung eingehalten werden sollten. Neben der Betriebsorganisation geht es um die Bereiche Arzneimittelabgabe und Beratung, Herstellung, Prüfung und Lagerung der Arzneimittel, Risikomanagement, klinisch-pharmazeutische Dienstleistungen sowie Katastrophenschutz.

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