Rx-Boni

Apotheker sucht Kollegen für Musterprozess

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Skonti auf Rezept sind aus Sicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) Barrabatte und damit unzulässig. Die Richter verboten einem Apotheker aus dem baden-württembergischen Mössingen gestern sein Bonusmodell. Jetzt überlegt der Apotheker, ob er vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen soll. Um die Prozesskosten zu stemmen, sucht er unter den Kollegen Unterstützer für einen Musterprozess.

In der Mohren-Apotheke in Mössingen erhalten Kunden 3 Prozent Skonto auf Privatrezepte oder die gesetzliche Zuzahlung, wenn sie sofort bezahlen. Bereits im Februar hatte das Landgericht Tübingen darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), das Arzneimittelgesetz (AMG) und die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gesehen. Der Gesetzgeber habe einen einheitlichen Apothekenabgabepreis festgelegt, um die flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. In der zweiten Instanz hat nun das OLG diese Sichtweise bestätigt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, Revision zum BGH ist aber möglich.

Der Apotheker ist allerdings noch nicht sicher, ob er weiter vor Gericht für sein Bonus-Modell kämpfen will. Denn der Nutzen der Aktion wird schon jetzt von den Prozesskosten verschlungen. Andererseits würde er gerne Klarheit in dieser Frage schaffen, damit andere Apotheker mit ähnlichen Modellen sich nicht wieder durch alle Instanzen schlagen müssen. Er will sich jetzt nach Kollegen umhören, die seinen Musterprozess unterstützen würden. Nach Eingang der Urteilsbegründung hat der Apotheker vier Wochen Zeit, Revision einzulegen.

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