Sprechstundenbedarf

Apotheker sollen nach Impfstoffen fahnden

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In Mecklenburg-Vorpommern müssen Apotheken Grippeimpfstoffe, die in den Arztpraxen nicht verimpft wurden, nach Ablauf der jeweiligen Saison zurücknehmen. Außerdem müssen sie die Krankenkassen über die vernichteten Mengen informieren. So soll künftig genau nachvollziehbar sein, wieviel des abgerechneten Impfstoffs tatsächlich verbraucht wurde. Hintergrund der neuen Regelung sind Unstimmigkeiten, die die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die AOK Nordost in den Abrechnungsdaten ausfindig gemacht haben.

Demnach wurden in der Saison 2008/2009 knapp 20 Prozent mehr Impfdosen von den Praxen bezogen als Impfleistungen abgerechnet wurden. Die Kassen hatten deshalb vermutet, dass der nicht verbrauchte Impfstoff möglicherweise bei privat versicherten Patienten eingesetzt wurde. Ab sofort sollen die Ärzte deshalb nachweisen, wieviel Impfstoff sie tatsächlich nicht benötigt haben.

Die Apotheken müssen die erhaltenen Mengen genau dokumentieren. Zum einen wird dem Arzt die Rückgabe bestätigt, gleichzeitig erhält die für den Sprechstundenbedarf zuständige AOK Nordost einen Beleg von der Apotheke. Impfstoff, der in der Arztpraxis gelagert wurde, muss von der Apotheke vernichtet werden. Meldet der Arzt in der laufenden Saison an, dass er bestellten und bereits in der Apotheke bevorrateten Impfstoff nicht mehr benötigt, können die Vakzine bei Bedarf an andere Praxen weitergegeben werden. Auch darüber ist die AOK zu informieren.

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