Altersvorsorge

„Apothekenrente“ im Tarifvertrag

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Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft ADEXA haben einen neuen Tarifvertrag vereinbart: Darin ist eine betriebliche Altersvorsorge für Apothekenmitarbeiter vorgesehen. Die „Apothekenrente“ soll die Altersbezüge der Angestellten verbessern.

Konkret sieht der neue Tarifvertrag Arbeitgeberbeiträge von 10 bis 27,50 Euro vor - in Abhängigkeit von der wöchentlichen Arbeitszeit der Mitarbeiter. Eine ebenfalls mögliche Entgeltumwandlung werde durch einen 20-prozentigen Zuschuss des Apothekeninhabers unterstützt, teilten der ADA und Adexa heute mit.

Die „Apothekenrente“ wurde mit einem Versicherungskonsortium aus R+V, Alter Leipziger und AXA vereinbart. Die Tarifpartner haben hier besondere Konditionen ausgehandelt. Allerdings können die Mitarbeiter auch bei jeder anderen Versicherung eine betriebliche Altervorsorge abschließen. Mehrere Vesicherer hatten in den vergangenen Monaten um die Gunst der Apotheker gebuhlt und zum Teil sogar Vorträge in Apotheken gehalten.

Ausgenommen von der neuen Tarifleistung sind nur Pharmazeuten im Praktikum und PTA-Praktikanten. In den Kammerbezirken Nordrhein und Sachsen gilt der Vertrag nicht, weil der ADA für diese Gebiete kein Verhandlungsmandat besitzt.

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