Apotheken wieder versorgungsberechtigt | APOTHEKE ADHOC
Medikamentenvernebler

Apotheken wieder versorgungsberechtigt

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Seit Jahresbeginn dürfen die Apotheken in Berlin und Brandenburg AOK-Patienten wieder mit Medikamentenverneblern für die unteren Atemwege versorgen. Auch die Vermietung entsprechender Geräte ist nun wieder möglich. Die Krankenkasse wendet sich damit zumindest in diesem Bereich von der Exklusivversorgung durch wenige Anbieter ab.

Ende 2008 hatten die damals noch nicht fusionierten AOKen in Berlin und Brandenburg die Hilfsmittelversorgungsverträge mit den Apothekerverbänden in Bezug auf Inhalations- und Atemtherapiegeräte gekündigt und die Versorgung ausgeschrieben. In den vergangenen zwei Jahren konnten die Patienten deshalb nur durch Exklusivpartner der AOK beliefert werden, darunter zwei Berliner Sanitätshäuser, ein Fachbetrieb für Rehabilitationstechnik aus Potsdam sowie ein Medizintechnikhändler aus Magdeburg.

Beide Bundesländer waren in jeweils zwei Lose unterteilt worden, von denen jedes durch einen Vertragspartner beliefert wurde. Dies bedeutete für die Patienten zusätzliche Wege und zum Teil offenbar lange Wartezeiten. Von Problemen möchte die AOK allerdings nicht sprechen. Die Versorgung sei aus Kundensicht insgesamt positiv bewertet worden, sagt ein Sprecher. Dennoch: Zum Jahresende 2010 sind die Verträge mit den Ausschreibungsgewinnern ausgelaufen und von den Kassen trotz Option nicht verlängert worden.


Eine neue Ausschreibung soll es nicht geben. Die aus der Fusion hervorgegangene AOK Nordost hat die Leistungserbringer stattdessen um Vertragsangebote gebeten. Ein Ergebnis gibt es zwar noch nicht, aber laut AOK sollen zeitnah neue Verträge geschlossen werden. Insbesondere der Berliner Apotheker-Verein (BAV) habe Interesse signalisiert. „Wir hoffen, demnächst mit der AOK zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Vertragslösung zu kommen, die den Apotheken die Versorgung zu angemessener Vergütung ermöglicht“, sagt BAV-Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Wagner. Auch in Brandenburg strebt man eine baldige Einigung an.

Neben einer Kollektivlösung wäre auch der Schluss eines Einzelvertrages möglich, dem sich dann alle Apotheken anschließen können, die an der Versorgung interessiert sind. Bis dahin müssen die Apotheken der AOK in jedem Fall einen Kostenvoranschlag übermitteln, wenn sie Medikamentenvernebler beliefern wollen.

Nicht versorgt werden dürfen weiterhin Patienten, die in 2009 oder 2010 von den Ausschreibungsgewinnern beliefert wurden, denn der Versorgungszeitraum wurde auf vier Jahre festgelegt. Er läuft auch nach Beendigung der Verträge weiter; entscheidend ist, wann das Rezept ausgestellt wurde.

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