Apothekenbetriebsordnung

ApBetrO-Entwurf ist da

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) drückt bei der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) doch noch aufs Tempo: Heute hat das Ministerium den Referentenentwurf an die betroffenen Verbände geschickt. Sie sollen bis zum 18. November ihre Stellungnahmen abgeben. Das Ressort von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bleibt bei einer wesentlichen Maxime seiner Eckpunkte aus dem April: Filialverbünde sollen es künftig einfacher haben. Vom freien Rezeptsammelstellen in Gewerbebetrieben für alle rückt das BMG aber ab.

Der Entwurf sieht unter anderem Neuregelungen für den Notdienst im Filialverbund, Rezepturen, Qualitätsmanagement und Rezeptsammelstellen vor. Letztere sollen laut Entwurf vor dem Zugriff unberechtigter Dritter besser geschützt sein.

Auch räumliche Änderungen gibt es: So sollen Apotheken barrierefrei sein. Die Mindestgröße einer Apotheke hängt künftig von den angebotenen Leistungen ab: Räume, in denen verblistert wird oder Zytorezepturen hergestellt werden, zählen nicht mehr zu den vorgeschriebenen 110 Quadratmetern.

In den Regierungsfraktionen von Union und FDP hatten sie zuletzt nicht mehr damit gerechnet, dass die Novelle noch in diesem Jahr angegangen wird. Doch das BMG will die ApBetrO offenbar der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) vorziehen.

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