Rabattverträge

AOK verlängert Friedenspflicht

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Die AOK verlängert ihre Friedenspflicht für die jüngste Runde der Rabattverträge. Bis Ende August müssen die Apotheken keine Sanktionen befürchten, wenn nicht verfügbare Vertragsarzneimittel nicht abgegeben werden. Zwar gebe es in immer weniger Fällen Lieferprobleme, so AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann. „Wir wollen aber trotzdem ausschließen, dass Apotheken im Einzelfall einen Mehraufwand durch die Dokumentation eines Lieferausfalls haben.“

Die mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zum Start der AOK-Rabattverträge ausgehandelte „Friedenspflicht“ wäre eigentlich Ende Juli ausgelaufen. Die Hersteller haben jedoch aufgrund des teilweise kurzfristigen Abschlusses bis Ende August Zeit, ihre Bestände aufzustocken. Vertragsstrafen wegen Nichtverfügbarkeit gibt es erst, wenn ein Rabattarzneimittel mehr als 20 Werktage nach Ablauf nicht lieferfähig ist, also ab dem 24. September.

„Im Laufe des August dürften auch die letzten Arzneimittel vollumfänglich verfügbar sein“, so Hermann. Die Übergangsregelung sei kein Freibrief für das Umgehen der Rabattverträge: „Alle lieferfähigen Arzneimittel unserer Vertragsunternehmen müssen die Apotheker auch während dieser Frist abgeben.“ Sinn der Vereinbarung sei es lediglich, die Dokumentation von Lieferausfällen zu vereinfachen, ohne dass die Apotheken hierfür wirtschaftliche Sanktionen fürchten müssten.

Aktuell hat die AOK in ihren laufenden Rabattrunden 172 Wirkstoffe unter Vertrag. Die Verträge decken laut Kasse zwei Drittel des patentfreien AOK-Arzneimittelmarktes ab, das entspricht einem jährlichen Umsatzvolumen von mehr als 3,5 Milliarden Euro. Bis Jahresende sollen sich die Einsparungen auf rund 1,4 Milliarden Euro summieren.

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