Die AOK Nordost hat die E-Rezept-Direktabrechnung kassiert. Seit August ist die getrennte Abrechnung von Papier- und E-Rezepten nicht mehr gestattet. Damit Apotheken dennoch schneller an ihr Geld kommen, dürfen Kassenrezepte nicht einfach in Privatrezepte umgemünzt werden, macht die Kasse klar.
Ziel der Anpassung der Abrechnungsmodalitäten sei es, Bearbeitungs- und Rückmeldezeiten zu verkürzen und Versichertenbeiträge noch wirtschaftlicher einzusetzen sowie die Prozesse der Kasse „schlanker und effizienter“ zu gestalten. Für die Versicherten sollten die Änderungen keinen Auswirkungen haben und auch für die Apotheken sollten sich durch das neue Prozedere keine Nachteile ergeben. „Im Gegenteil: Langfristig bietet es ihnen die Chance, finanzielle Auslagen frühzeitiger erstattet zu bekommen“, so ein Sprecher.
Allerdings ist neu, dass die abgerechneten Verordnungsblätter spätestens sechs Wochen – bislang nach einem Monat – nach Ablauf des Monats, in dem Leistung erbracht wurde, an die Kasse oder an die von diesen benannten Stellen weiterzuleiten sind. Die Kasse zahlt innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Abrechnungsunterlagen.
„Sollten Versicherte im Einzelfall an eine Apotheke geraten, welche die neuen Regelungen nicht anerkennt und das Arzneimittel auf Privatrechnung verkaufen will, können sie jederzeit eine andere Apotheke aufsuchen“, teilt ein Sprecher der AOK Nordost mit. Der überwiegende Teil der Apotheken sei jedoch mit dem Prozedere, das mit den Apothekerverbänden in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vereinbart wurde, vertraut und setze dieses um.
„Im Übrigen ist die Apotheke gesetzlich verpflichtet, ärztlich verordnete Medikamente, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, den Patientinnen und Patienten anstandslos auszuhändigen. Sie darf diese den Patientinnen und Patienten nicht privat in Rechnung stellen“, macht der Sprecher deutlich.
Weil die AOK Nordost inzwischen Rechnungen in größerem Umfang per Direktabrechnung nicht beglichen hat, ziehen die Saniplus-Apotheken in München Konsequenzen. Versicherte der Kasse werden vorerst nur noch auf Privatrezept versorgt. Inhaberin Birgit Lauterbach hat bereits Klage eingereicht.
Spätestens zum August 2026 soll es weitere Anpassungen zur Rechnungsbegleichung geben. Kasse und Apothekerverband sollen sich auf ein Prozedere einigen, dass die Liquiditätssituation der Apotheken verbessern soll. Möglich soll dies werden, indem Apotheken bereits im laufenden Monat Zahlungen für ihre Versorgungsleistungen erhalten.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Vertragspartnern, sollen Apotheken die Möglichkeit erhalten, ab dem 1. August 2026, „ihre Versorgungsleistungen in bis zu drei Rechnungen je Abrechnungsmonat (jeweils eine Rechnung zum 10. und 20. des laufenden Monats und eine weitere Rechnung nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung erfolgte) gegenüber den Krankenkassen abzurechnen“. Allerdings ist die Form der Direktabrechnung mit der Kasse drei Monate im Vorfeld schriftlich anzuzeigen.