Apothekenbetriebsordnung

ABDA verteidigt Freiwahl

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Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat vor einer zu strengen Regulierung bei der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) gewarnt. Insbesondere die Vorschrift, wonach apothekenübliche Waren künftig nur noch 30 Prozent der Fläche ausmachen dürfen sollen, sieht man in der Jägerstraße kritisch. „Der Gesetzgeber sollte es unterlassen, Überbürokratisierung durch derart kleinteilige Vorgaben zu erzeugen“, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Auch bei der Definition der apothekenüblichen Waren hält die ABDA keine Korrekturen für nötig. „Über die Formulierung wird derzeit diskutiert. Wir hoffen, dass es nicht komplizierter wird als nötig.“ Ein Entwurf der neuen ApBetrO aus dem Bundesgesundheitsministerium hatte vorgesehen, nur noch Produkte zu erlauben, die der Gesundheit von Menschen und Tieren „unmittelbar“ dienen. Dadurch soll der ausschweifenden Auslegung der Apothekenpflicht entgegen gewirkt werden.

Das Ministerium solle sich stattdessen auf die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit konzentrieren, so der ABDA-Sprecher: „Wenn es um die Sicherung der Qualität geht, sind wir gerne bereit mitzuwirken.“ Ein reihenweiser Umbau von Apotheken ist dafür nach Ansicht der ABDA allerdings nicht notwendig. „Es darf nicht über das eigentliche Ziel hinaus geschossen werden. Vor allem muss eine Belastung der Apotheken vermieden werden.“

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