adhoc24 vom 3.4.24

AfP: Probleme bei Online-Kündigung / LAV kritisiert Card Link / BMG: 55 Mio. Euro für Apps / E-Rezept

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adhoc24 vom 3.4.24
Berlin -

Die Pflicht zur Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel entfällt. Betroffen sind 18 Versorgungsbereiche. Die Verträge laufen dennoch weiter und können seit Ostermontag von den Apotheken gekündigt werden. Dazu bietet die Agentur für Präqualifizierung ein Sonderkündigungsrecht an. / Nachdem bereits die Abda vor dem neuen Verfahren zum Einlösen von E-Rezepten, eHealth-Card Link, gewarnt hat, äußert nun auch der Landesapothekerverband Niedersachsen Bedenken. / Nicht nur mit Kampagnen und dem umstrittenen Gesundheitsportal will das Bundesgesundheitsministerium die Menschen erreichen, sondern auch über das Smartphone. Seit 2019 wurden gleich acht Apps entwickelt – für eine gehörige Summe. / Die fehlende Berufsbezeichnung sorgt beim E-Rezept für Ärger und birgt ein Retax-Risiko. Geht es nach der Abda, kann auf die Berufsbezeichnung beim E-Rezept verzichtet werden. Und auch die geforderte Anschrift der sonstigen Gesundheitseinrichtung geht mit einem Retax-Risiko einher.

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