Zusätzlicher Aufwand: Bei Privatrezepten müssen Apotheker den Erstattungspreis zunächst von Hand eintragen.
Für elf neue Medikamente mit Zusatznutzen haben der GKV-Spitzenverband und die Hersteller inzwischen Erstattungsbeträge ausgehandelt. Ab Februar sollen diese Rabatte auch in der Software hinterlegt sein. Das schaffen dem Vernehmen nach aber nicht alle Anbieter: Apotheker müssen daher die Rabatte zunächst selbst suchen und von Hand eintragen.