Die gesetzliche Frauenquote kommt ab 2016. Wer unter anderem davon betroffen ist – eine Übersicht.
Die gesetzliche Frauenquote – ein Drittel der Aufsichtsratsposten müssen mit Frauen besetzt sein – gilt ab 2016. Zusätzlich sollen auch einige Konzerne, die als europäische Aktiengesellschaft (SE) ihren Sitz in Deutschland haben, erfasst werden. Bei einigen Firmen ist eine Zuordnung aber noch nicht abschließend geklärt. Der Verein „FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte“ erstellt derzeit eine Liste der betroffenen Unternehmen.
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