Stammkunden kennen sowieso jeden Mitarbeiter mit Namen. Und die anderen interessieren sich gar nicht dafür. Also lieber weg mit den Namensschilder, sonst gibt es Ärger wegen der DS-GVO. Nicht.
Das war ja klar. Allen falschen Beschwichtigungen zum Trotz hält die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) noch ein paar richtig fiese Überraschungen für Apotheker bereit. Und die werden Team und Kunden deutlich mehr belasten als ein paar sinnlose E-Mails, ob man den Newsletter vom Literaturfestival auch künftig noch bekommen möchte. Zum Beispiel, dass Klarnamen des Personals auf den Namensschildern ab sofort verboten sind!
Ein Beamter soll im großen Stil gefälschte Rezepte zur Abrechnung eingereicht und auf diese Weise mehr als 300.000 Euro ergaunert haben.... Mehr»
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Mit 67 Jahren ist es für Johanna Haag Zeit für den Ruhestand. Die Inhaberin der Wasserschloß-Apotheke in Inzlingen sucht eine Nachfolgerin oder... Mehr»