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Abmahnfalle Namensschilder

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Berlin -

Stammkunden kennen sowieso jeden Mitarbeiter mit Namen. Und die anderen interessieren sich gar nicht dafür. Also lieber weg mit den Namensschilder, sonst gibt es Ärger wegen der DS-GVO. Nicht.

Das war ja klar. Allen falschen Beschwichtigungen zum Trotz hält die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) noch ein paar richtig fiese Überraschungen für Apotheker bereit. Und die werden Team und Kunden deutlich mehr belasten als ein paar sinnlose E-Mails, ob man den Newsletter vom Literaturfestival auch künftig noch bekommen möchte. Zum Beispiel, dass Klarnamen des Personals auf den Namensschildern ab sofort verboten sind!

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