Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt, dass die Vorlage der Regierung zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in vielen Punkten geändert werden soll.Foto: Elke Hinkelbein
Notdienste: Die Regierung will, dass Nacht- und Notdienste unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von Filialverbänden getauscht werden können. Der Ausschuss der Länder lehnt dies ab.Foto: Elke Hinkelbein
Rezeptur: Laut Regierung soll es künftig reichen, wenn die Ausgangsstoffe in einer Apotheke im Filialverbund geprüft wird. Der Ausschuss der Länderkammer fürchtet um die Kompetenz der benachteiligten Mitarbeiter und lehnt die geplante Erleichterung ab.Foto: Elke Hinkelbein
Medikationsmanagement: Diese Leistung soll erstmals in der ApBetrO verankert werden. Der Gesundheitsausschuss schlägt vor, dass dies nicht von PTA, sondern ausschließlich von Apothekern durchgeführt werden darf.Foto: Marcus Witte
Apothekensortiment: Während die Regierung die Liste der apothekenüblichen Waren erweitern will, argumentiert der Gesundheitsausschuss der Länder, dass weitere Lockerungen nicht mehr vertretbar seien.Foto: Marcus Witt
Notfall-Depot: Betäubungsmittel und Analgetika sollen mit ins Depot aufgenommen werden. Hier schlägt der Gesundheitsausschuss der Länder lediglich eine Konkretisierung vor.Foto: APOTHEKE ADHOC
Stellen und Verblistern: Erstmals sollen diese Dienstleistungen einen eigenen Paragrafen erhalten, unter anderem soll ein separater Raum Pflicht werden. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert bei Verstößen explizite Strafregelungen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Tabletten teilen: Die Regierung will, dass in genau zu definierenden Ausnahmen Tabletten geteilt werden dürfen, bevor sie gestellt oder verblistert werden. Der Ausschuss im Bundesrat fordert hier ein striktes Verbot, Brandenburg allerdings setzt sich für Ausnahmen ein.Foto: APOTHEKE ADHOC
Nachdem der Bundesrat über die ApBetrO abgestimmt hat, muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Änderungen annehmen - sonst ist die Verordnung gescheitert.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin
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