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IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
APOTHEKE HEUTE

Spagat: Kontrahierungszwang, Sorgfaltspflicht & Wirtschaftlichkeit

Nordkirchen - Apotheker müssen laut Apothekengesetz eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung gewährleisten. Sie unterliegen einem Kontrahierungszwang für alle Arzneimittel, einschließlich rezeptfreier. Ausnahmen bestehen nur bei Unklarheiten, Missbrauchsverdacht und technischen Beschränkungen. Während das Kostenrisiko bei GKV-Versicherten gering ist, bleibt die Situation bei Privatpatienten aufgrund potenziell unsicherer Vergütung problematisch.

Die aktuelle Juni-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erläutert, wie der Spagat zwischen Kontrahierungszwang, Sorgfaltspflicht und wirtschaftlichen Aspekten gelingt. Weitere Informationen und ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie hier.

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