Spagat: Kontrahierungszwang, Sorgfaltspflicht & Wirtschaftlichkeit 16.06.2025 09:00 Uhr
Apotheker müssen laut Apothekengesetz eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung gewährleisten. Sie unterliegen einem Kontrahierungszwang für alle Arzneimittel, einschließlich rezeptfreier. Ausnahmen bestehen nur bei Unklarheiten, Missbrauchsverdacht und technischen Beschränkungen. Während das Kostenrisiko bei GKV-Versicherten gering ist, bleibt die Situation bei Privatpatienten aufgrund potenziell unsicherer Vergütung problematisch.
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