Wer einen Rollator bedienen lernen möchte, kann sogar einen Kurs besuchen. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten, wenn der Rollator grundsätzlich genehmigt wurde. © moritz320 (Creative Commons CC0)
Wer in Anbetracht der Überschrift ins Stutzen gerät, der ist wohl dem Irrglauben erlegen, dass all die Dinge, die nötig sind, um im Alter oder nach einer Krankheit gut versorgt zu sein, direkt von der Krankenkasse bezahlt werden. Doch das ist nicht richtig. Wer krank ist, muss oft einen bürokratischen Hürdenlauf absolvieren. Und dieser ist manchmal recht schwer finanziell zu überbrücken, denn wenn das Hilfsmittel gebraucht wird, dann ist meist keine Zeit, um darauf wochenlang zu warten. Wie die rechtliche Lage aussieht, verrät dieser Beitrag. Kurzfristige finanzielle Engpässe aufzulösen, funktioniert indes in wenigen Minuten mit darauf ausgelegte Kredite im Internet.
Die Grundlage der Pflege fußt auf dem Pflegestärkungsgesetz
Seit diesem Jahr ist es in Kraft – das Pflegestärkungsgesetz, das PSG II. Das Ziel des Ansatzes wird vom Bundesgesundheitsministerium so beschrieben: „Veränderungen und Verbesserungen im Pflegesystem für Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegekräfte“ zu initiieren. Was auf den ersten Blick deutlich wird, ist die Umgestaltung der Pflegestufen in Pflegegrade. Welche Veränderungen im Hintergrund laufen, wird jedoch nur denjenigen klar, die sich durch diese Fragen und Antworten klicken. Was das Gesetz für die Beschaffung von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln bedeutet, soll im Folgenden geklärt werden.
Der Pflegehilfsmittelkatalog unterscheidet zwischen …
Bezüglich der Kosten gilt diese Regelung: 40 Euro monatlich übernimmt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel aus der PG 54. Bettschutzeinlagen, Schutzbekleidung, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und ähnliche Produkte fallen in diesen Bereich. Bezahlt wird dann, wenn eine Pflegestufe vorliegt, und wenn die Pflege durch einen Angehörigen geleistet wird. Wem die 40 Euro zu gering vorkommen, dem sei gesagt: Vor dem 1. Januar 2015 lag diese Pauschale noch bei 31 Euro. Wer nicht mehr mobil ist, der kann beispielsweise auch bei der Versandapotheke ordern und die dort ausgestellten Rechnungen einreichen.
Achtung: Verwechslungsgefahr
Deutlich unterschieden werden muss zwischen Pflegehilfsmitteln, die mit den eingangs erwähnten Produktgruppen bezeichnet werden, und Hilfsmitteln, die von der Krankenkasse zunächst genehmigt werden müssen. Erst mit der Genehmigung wird der Zuschuss ausbezahlt. Der Weg zum Hilfsmittel ist in dieser Reihenfolge zu beschreiben:
Die Zuzahlung pro Hilfsmittel beträgt eigentlich maximal zehn Euro. Doch die Praxis sieht häufig anders aus, denn wenn erst mit einem Rollator zur Probe gefahren wird, entscheidet sich der Patient bzw. Kunde häufig doch für das leichter gängige Modell – obgleich das häufig nicht so einfach im Finanzplan eines Seniors mit karger Rente unterzubringen ist.
Nach der Erstanschaffung muss mit diesen Kostenpunkten kalkuliert werden:
Betriebskosten
Was nur die wenigsten wissen, ist diese Tatsache: Wenn ein Hilfsmittel Strom benötigt oder sogar via Haftpflichtversicherung abgesichert werden muss, kommt auch dafür die Krankenkasse auf – wenn das Hilfsmittel im Vorfeld von der Kasse bewilligt worden ist.
Check
Einige Hilfsmittel müssen regelmäßig überprüft werden. Ist dies der Fall, kommt für diesen Check auch die Krankenkasse auf.
Reparaturen
Die Krankenkasse kommt für Reparaturkosten auf – und noch mehr. Häufig wird sogar eine extra Schulung bezahlt, damit der Patient gut mit dem Hilfsmittel zurechtkommt. So werden immer häufiger Rollator-Trainings angeboten.
Für den Inhalt verantwortlich ist Markus Müller.