IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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APOTHEKE HEUTE

Fehlerhafte Abgabe von Pflegehilfsmitteln: Vorsicht vor faulen Kompromissen

Nordkirchen -

Pflegebedürftige Menschen können von Apotheken mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (Produktgruppe 54) im Wert von maximal 40 Euro pro Monat zulasten der Pflegekasse versorgt werden. Häufig werden Apotheker von Patienten vor die Wahl gestellt, den Restbetrag mit Artikeln aus dem übrigen Apothekensortiment „aufzufüllen“ und in voller Höhe mit dem Pflegeversicherer abzurechnen oder aber den Patienten als Kunden zu verlieren. Ein „Auffüllen“ ist jedoch strafbar und gegen den Apotheker könnten erhebliche Forderungen erhoben werden.

In der aktuellen November-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erfahren Sie alles zu den Konsequenzen einer fehlerhaften Abgabe von Pflegehilfsmitteln. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=227118.

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