Nordkirchen - Seit dem 01.07.2026 dürfen Apotheken für jede gesetzlich oder privat versicherte Person Maßnahmen der assistierten Telemedizin (aTM) nach § 129 Abs. 5h SGB V anbieten und abrechnen.
Die aktuelle August-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ informiert Sie über die Voraussetzungen, die korrekte Durchführung sowie die anschließende Abrechnung. Weitere Informationen und ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie hier.
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