IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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APOTHEKE HEUTE

Das neue Verpackungsgesetz: Das müssen Apotheken beachten

Nordkirchen -

Am 01.01.2019 löst das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die bisherige Verpackungsverordnung ab. Auch Apotheken müssen prüfen, was das im Einzelfall für sie bedeutet. Relevant ist das VerpackG z. B. bei Eigenmarken, etwa Bonbons und Kosmetik, die von Dienstleistern an die Apotheken mit dem apothekeneigenen Logo fertig abgepackt ausgeliefert werden.

Die aktuelle Dezember-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick, was Apotheken jetzt beachten sollten. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=227118.

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