Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
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Von Dr. Stefan Hartmann

Wirtschaftliche Basis sichern

Gilching bei München -

Zurzeit durchlebt die deutsche Vor-Ort-Apotheke schwere Zeiten. Zum einen muss sie mit der Tatsache leben, dass der Europäische Gerichtshof die Praxis von in Holland ansässigen Versandapotheken für rechtens erkannt hat, den Patienten auf vom Solidarsystem finanzierte Arzneimittel stattliche Bonus zu gewähren. Dabei blieb völlig unbeachtet, dass diese Versandapotheken nicht auf dem holländischen Markt aktiv sind, sondern nur deshalb einen Standort in Holland in Sichtweite der deutschen Grenze gewählt haben, um deutsches Apotheken- und Preisrecht zu umgehen und ausschließlich deutsche Patienten zu bedienen.

Der holländische Versandhandel lebt bislang davon, dass er auf dem Kapitalmarkt Investoren finden konnte, die die bislang erheblichen Verluste vorfinanzieren. Deutschen Apothekern ist dieser Kapitalmarkt hingegen verschlossen. Es steht zu befürchten, dass man in Holland die Absicht hat, den deutschen gut funktionierenden Apothekenmarkt erst einmal in der Substanz so weit zu beschädigen und zu einem späteren Zeitpunkt die bislang ausbleibenden Gewinne realisieren werden kann.

Trotzdem ist aktuell mehr als fraglich, ob die Politik in der nächsten Legislaturperiode noch geeignete gesetzliche Maßnahmen ergreift, um das deutliche Ungleichgewicht zwischen Vor-Ort-Apotheke und holländischem Versandhandel mit dem Ziel der flächendeckenden Arzneimittelversorgung zu beseitigen.

Jetzt droht neues Ungemach aus Karlsruhe. Am 13. Juli wird der Bundesgerichtshof darüber urteilen, ob Skonti als Gegenleistung für eine vorfällige Zahlung weiterhin zusätzlich zur variablen Spanne des Großhandels gewährt werden dürfen. Zwei Obergerichte, nämlich das Oberlandesgericht Bamberg und das Oberlandesgericht Saarbrücken waren zu der Überzeugung gelangt, das Preisminderungen gleich aus welchem Grund in ihrer Summe die variable Spanne des Großhandels nicht überschreiten dürfen.

Sollte sich der BGH dieser Auffassung anschließen, wäre das eine Katastrophe für die Apotheken, die deren wirtschaftliche Grundlage massiv beschädigt. Wir haben es dann nicht mit langsam anwachsenden Marktanteilen der ausländischen Versandapotheken zu tun, die deutschen Apotheken ebenso langsam Umsätze entziehen, sondern mit einem sofortigen und durchschlagenden Ertragsverlust, der am stärksten erfolgreiche und marktstarke Apotheken trifft.

Da die Preisspannenverordnung nicht nur für das Verhältnis Großhandel oder Direktlieferant zu Apotheke gilt, sondern ebenso für das Verhältnis Hersteller zu Großhandel, ist damit zu rechnen, dass auch die Großhändler zukünftig auf Skonti verzichten müssen und den Minderertrag unmittelbar an die Apotheken weitergeben.

Erschwerend käme hinzu, dass eine eventuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Lasten deutscher Apotheken keine Geltung für holländische Versandapotheken entfalten würde.

Die Politik will über die Parteigrenzen hinweg erklärter Maßen das funktionierende System der ordnungsgemäßen und flächendeckenden Versorgung mit der Vor-Ort-Apotheke erhalten. In der Konsequenz kann und sollte sie sehr leicht helfen, um die kaufmännische Basis und den Wettbewerb um eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Es reicht eine entsprechende gesetzgeberische Klarstellung, dass Skonti als Gegenleistung für eine vorfällige Zahlung gesondert von sonstigen Rabatten zu betrachten sind. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Dr. Stefan Hartmann ist Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Apothekenkooperationen e.V. und Inhaber von vier Apotheken bei München

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