Selbstmedikation

Steffens: OTC wieder auf Rezept

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Berlin -

Ausgerechnet die Grünen sind dafür mitverantwortlich, dass

OTC-Medikamente – darunter viele pflanzliche Präparate – seit 2004 nicht

mehr zu Lasten der Kassen verordnet werden dürfen. Mit der

nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerin Barbara Steffens sprach

sich jetzt erstmals eine führende Politikerin der Ökopartei dafür aus,

über den Ausschluss auf bundespolitischer nachzudenken.

Als „Irrweg, der den Patienten schade“, bezeichnete Steffens den generellen Ausschluss der OTC-Arzneimittel aus der Erstattungsplicht. Die Entscheidung sei auch deshalb zweifelhaft, da sie den Krankenkassen keine nennenswerten Einsparungen gebracht, sondern die Therapiefreiheit der Ärzte eingeschränkte habe.

Beim OTC-Gipfel des Apothekerverbands Nordrhein in Düsseldorf sprach sich Steffens dafür aus, die Erstattung zumindest in Indikationen, in denen OTC-Präparate für die Therapie wichtig seien, zu ermöglichen. Dabei hob sie auch den wichtigen heilberuflichen Beratungsauftrag der Apotheker in der Selbstmedikation hervor.

Verbandschef Thomas Preis bezeichnete die Streichung aus dem Leistungskatalog als „großen Fehler“. Zusammen mit der Zulassung des Versandhandels und dem Wegfall der Preisbindung habe sie zu einer Entwertung und Trivialisierung dieser Arzneimittelgruppe geführt.

Umso wichtiger sei die Rolle der Apotheker: „Die große Verantwortung zeigt sich bereits darin, dass jedes zweite Arzneimittel, das heute in der Apotheke abgegeben wird, ein von den Patienten selbst gekauftes ist“, so Preis.

Seit Anfang 2012 dürfen Kassen im Rahmen ihrer Satzungsleistungen OTC-Medikamente erstatten.

Obwohl der GKV-Spitzenverband bei den Anhörungen zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG) dagegen war, bieten mittlerweile viele Kassen diesen Service. In Westfalen-Lippe werben die Apotheken bei ihren Kunden sogar für das Angebot der TK.Einen Rechtsanspruch gibt es aber nicht. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) kämpft für eine Ausweitung der Satzungsleistungen und eine uneingeschränkte Erstattung für Jugendliche bis 18 Jahren sowie ältere Menschen ab 65 Jahren.


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