Sonderkündigung, Zwischenaudit & Co.

AfP-Wirrwarr: Apotheker fordert „knallharte Konsequenzen“

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Berlin -

„Seit wann muss man bei einer Sonderkündigung draufzahlen, um aus dem Vertrag zu kommen?“ Das fragt sich ein Apothekeninhaber aus Brandenburg. Doch das ist nicht das einzige, was er bezüglich der AfP anprangert. „Die Apothekerschaft hat die Schnauze sowas von voll!“

Seiner Meinung nach ist das Vorgehen der AfP schon lange nicht mehr tolerierbar. Diesbezüglich steht er immer wieder mit seinem zuständigen Apothekerverband in Kontakt. „Eigentlich müssten die Apothekerverbände sich vor die Apotheken stellen und die Forderungen rechtlich überprüfen lassen“, findet der Inhaber. Denn: „Seit wann muss man bei einer Sonderkündigung draufzahlen, um aus dem Vertrag zu kommen?“

Gekündigt habe er via Sonderkündigungsrecht direkt nach Bekanntgabe des Wegfalls der Präqualifizierung – per Mail. „Bei AfP war niemand zu erreichen, weder per Mail noch telefonisch. Auf unsere Mail haben wir nur eine automatische Antwort bekommen, mehr nicht.“

Bürokratische Hürden und Unklarheiten

Das letzte Audit zur Präqualifizierung – das Zwischenaudit, das alle fünf Jahre fällig wird – hatte in seiner Apotheke im Januar angestanden. „Und eigentlich müsste man schon dagegen vorgehen. Da werden die Gewerbeanmeldung und die Betriebserlaubnis erneut gefordert. Es muss doch in Ordnung sein, solche Dokumente einmalig einzureichen. Wir haben in der Apotheke doch ohnehin einen bürokratischen Mehraufwand!“, prangert der Inhaber an.

Via Onlinepfad stellte er alle angeforderten Dokumente für das Zwischenaudit bereit. „Daraufhin bekamen wir eine Datei zugesandt, die wir selbst nicht öffnen konnten, aber an die Apothekerkammer weiterleiten sollten“, erklärt der Apotheker irritiert; immerhin hätte AfP die Datei auch direkt an die zuständige Kammer senden können.

Zwei Tage später kam dann die Hiobsbotschaft: „Wir bekamen eine Nachricht mit der Aufforderung, keine Hilfsmittel mehr abzugeben; wir dürften nichts mehr abrechnen, da Unterlagen fehlen würden“, ärgert sich der Inhaber. „Unsere Erlaubnis sei ausgesetzt; um wieder eingesetzt werden zu können, müssten wir einen bestimmten Betrag bezahlen. Das ist doch nicht seriös“, findet der Apotheker.

Konsequenzen gefordert

Klagen einzelner Apothekerinnen und Apotheker hält der Inhaber für nicht zielführend; die Forderungen müssten gebündelt werden. „Bis die Sachlage eindeutig geklärt ist, sollten Apotheken nicht mehr an die AfP zahlen. Da braucht es knallharte Konsequenzen, denn: Irgendwie muss Druck erzeugt werden“, ist seine Überzeugung. „In anderen Bereichen protestieren wir doch auch und wollen die Gesundheitspolitik zu Veränderungen bewegen. Was die AfP angeht, lassen wir uns viel zu viel gefallen, dabei hat sie meiner Meinung nach nichts Positives bewegt – im Gegenteil – und ist auch kein kompetenter Ansprechpartner. Hilfsmittel beliefern konnten wir auch vor dem Dasein der AfP, es geht nur um die Abrechnung. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.“

Für Apotheken fordert er eine Wiedergutmachungszahlung der AfP. „Das wäre angemessen. Die Apothekerschaft hat die Schnauze sowas von voll!“

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