„Ich habe eine Rechnung für ‚Nichtstun‘ erhalten.“

Audit verweigert: AfP will 326 Euro

, Uhr
Berlin -

Der Countdown läuft – in wenigen Tagen soll die Präqualifizierung für 18 Produktgruppen wegfallen. Ein Apotheker aus Hessen wollte angesichts des anstehenden Endes ab Montag kein Audit mehr durchführen. Die Agentur für Präqualifizierung (AfP) will trotzdem abkassieren und schickte ihm eine Rechnung.

Zum 1. April soll die Präqualifizierung für 18 Produktgruppen wegfallen. Betroffen sind apothekenübliche Produkte wie Pennadeln, Milchpumpen, medizinische Kompressionsware und Gehstöcke. Viele Inhaberinnen und Inhaber freuen sich über diese Entscheidung, da dadurch die zeitraubende Bürokratie etwas eingedämmt wird und Anfragen der Präqualifizierungsstellen nach bestimmten Fotos oder Nachweisen wegefallen.

Warum Audit wenn Präquali-Aus?

Auch in Hessen sehnt der Inhaber dem 1. April entgegen. Dass bei ihm kurz zuvor noch ein Audit anstand, sah er deshalb nicht ein. Denn wenn die Pflicht zur Präqualifzierung ab April entfällt, warum sollte er die Überwachung als eine Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Präqualifizierung noch durchführen, so sein Gedanke.

Der Apotheker verweigerte das Audit. „Warum soll ich für etwas bezahlen, was ohnehin abgeschafft wird?“ Der Termin sei aus der Luft gegriffen gewesen, kritisiert er. „Hauptsache vor dem 1. April, um Geld zu generieren.“ Die Blockade will die AfP nicht auf sich sitzen lassen. Das Abda-eigene Unternehmen schickte eine Rechnung mit zwei Posten.

Für die „Überwachung Bearbeitung/Konformitätsbestätigung“ wurden 185 Euro in Rechnung gestellt, für das „Aussetzen“ fallen 89 Euro an. Inklusive Mehrwertsteuer kommt ein Betrag von 326,06 Euro zusammen. Diesen will der Inhaber jedoch nicht zahlen. „Ich habe eine Rechnung für ‚Nichtstun‘ erhalten.“

Sonderkündigung erst ab April möglich

Viele Inhaberinnen und Inhaber haben ihre Verträge mit den Präqualifizierungsstellen gekündigt oder lassen diese auslaufen. Die AvP etwa räumt den Kundinnen und Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein. Diejenigen, bei denen Hilfsmittel von der Gesetzesänderung betroffen sind und für die eine Präqualifizierung nicht mehr erforderlich ist, können für 89 Euro (plus Mehrwertsteuer) aussteigen.

Wer ganz aus dem Vertrag will, kann für einen Nettopreis von 149 Euro kündigen, und zwar für verbleibende Versorgungsbereiche, die zwar von dieser Gesetzesänderung nicht betroffen sind, für die also die Präqualifizierungspflicht weiterhin besteht, etwa wenn diese Hilfsmittel wirtschaftlich nicht mehr auskömmlich angeboten werden können. Per Online-Formular können Apotheken die Kündigung ab dem 1. April schriftlich oder ab dem 2. April online bei der AfP einreichen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
ApoRetro – Der satirische Wochenrückblick
Willkommen in der Durchschnittsapotheke
Milchsäurebakterien
Übergangsfrist für Vagiflor
Arzneimittelverschreibungsverordnung
Telefon und Anschrift immer Pflicht

APOTHEKE ADHOC Debatte