Zusatzbeiträge

Strafgeld für GKV-Versicherte

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Auf gesetzlich Krankenversicherte, die sich um den Zusatzbeitrag ihrer Kasse drücken, kommt ein Strafgeld von mindestens 30 Euro zu. Als Obergrenze für diesen Säumniszuschlag soll ein Betrag von höchstens drei monatlichen Zusatzbeiträgen gelten, berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Koalitionskreise.

Zuvor war bekannt geworden, dass sich Schätzungen zufolge etwa eine Million Versicherte weigern, ihrer Kasse den Zusatzbeitrag zu überweisen. Der Säumniszuschlag soll nicht von den Arbeitgebern, sondern von den Kassen eingezogen werden.

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