Apothekenbetriebsordnung

Länder wollen Notfalldepot konkretisieren

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Mit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sollen Betäubungsmittel (BTM) und Analgetika neu ins Notfalldepot aufgenommen werden. Der Gesundheitsausschuss der Länder schlägt nun eine Konkretisierung vor: Bei BTM sollen die Apotheken unter anderem „Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung“ vorhalten müssen.

Zur Sicherstellung der Versorgung von Palliativpatienten müssten in allen Apotheken Arzneimittel zur schnellen Schmerzbehandlung im Notfall vorhanden sein, begründen die Länder die Ergänzung. Auch Apotheken, die nicht auf die Versorgung schwer kranker Patienten spezialisiert seien, müssten die notwendigen Präparate im Notdienst, nachts oder an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung stellen können.

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