GKV-Leistungskatalog

Keine Teststreifen mehr für Typ-2-Diabetiker

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Typ-2-Diabetiker, die kein Insulin spritzen müssen, bekommen Harn- und Blutzuckerteststreifen künftig nicht mehr von ihrer Krankenkasse bezahlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschied soeben die Streichung aus dem GKV-Leistungskatalog. Begleitet wurde der Beschluss von erneuten Protesten von Diabetiker-Organisationen.

Anders als ursprünglich vorgesehen, soll es nun aber doch Ausnahmen geben: Ärzte können nicht-insulinpflichtigen Typ-2-Diabetikern auch in Zukunft Teststreifen verordnen, wenn eine Blutzuckerkontrolle wegen einer instabilen Stoffwechsellage als sinnvoll erachtet wird. Dies kann zum Beispiel bei einer Ersteinstellung oder einer Therpieumstellung auf orale Antidiabetika mit hohem Hypoglykämierisiko der Fall sein. Bis zu 50 Teststreifen sollen Ärzte dann verschreiben dürfen.

Generell sieht der G-BA den Nutzen der Teststreifen aber als nicht belegt an und stützt sich auf eine Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Wissenschaftler hatten sechs Studien zur Blutzuckerselbstkontrolle ausgewertet und keine positiven Auswirkungen auf Morbidität und Mortalität gefunden.

Bereits im Vorfeld hatten Patientenorganisationen den drohenden Ausschluss kritisiert. Auch heute hatte der Deutsche Diabetiker Bund wieder zu Demonstrationen vor dem Gebäude des G-BA aufgerufen. Nach Angaben des Veranstalters beteiligten sich 250 Patienten.

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