Wettbewerbszentrale

„Keine Rabattschlacht in Apotheken“

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Die Wettbewerbszentrale hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Boni in einer ersten Einschätzung begrüßt: „Mit dieser Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass die Apothekenpreisbindung nicht durch werthaltige Bonussysteme unterlaufen werden kann“, so Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.

Die Wettbewerbszentrale war in drei der sechs zusammengefassten Verfahren vor dem BGH als Klägerin vertreten. Trotz der vom Gericht gezogenen Bagatellgrenze - Boni bis zu einem Euro sollen künftig erlaubt sein - fühlt sich die Wettbewerbszentrale bestätigt: „Ein sich gegenseitig überbietender Preiswettbewerb über die Höhe der Rabatt- und Bonusvergünstigungen für verschreibungspflichtige Medikamente wird in Apotheken damit auch künftig an der geringen Wertgrenze scheitern. Rabattschlachten in Apotheken wird es daher wohl nicht geben“, so Münker.

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