Nutzenbewertung

Kassen: G-BA soll Bestandsmarkt bewerten

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Die Krankenkassen wollen mit der AMG-Novelle Tempo machen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll nicht nur neue Arzneimittel bewerten, sondern auch den Bestandsmarkt angehen, fordert der GKV-Spitzenverband in seinem Argumentationspapier.

Die Kassen wollen sich demnach im G-BA für die Ausweitung einsetzen. Gleichzeitig fordert der GKV-Spitzenverband eine Verbesserung der Datengrundlage der Nutzenbewertung – auch für die Pharmahersteller. Derzeit seien für Erstellung und Prüfung der Dossiers sowie für die anschließenden Preisverhandlungen keine ausreichende Daten vorhanden, etwa zu zugelassenen Anwendungsgebieten und dem medizinischen Zusatznutzen im Verhältnis zur Vergleichstherapien.

Als Grundlage könnten künftig die Abrechnungsdaten der Kassen dienen, so der Vorschlag. Die Daten müssten zuvor anonymisiert werden und dürften keinen Kassenbezug beinhalten. Weiterhin spricht sich der GKV-Spitzenverband dafür aus, dass die ausgehandelten Preise im Fall einer generellen Geheimhaltung zumindest für die Beteiligten offen gelegt werden müssten – bei den Verhandlungen zum Festbetrag, bei den Kosten der Vergleichstherapie und bei der Kosten-Nutzen-Bewertung.

Auch wenn dies gewährleistet werde, ginge „das Steuerungsinstrument der Importarzneimittel (…) allerdings verloren“, der Ausgleich für Selbstzahler würde erheblich bürokratischer und beides führe zu deutlichen finanziellen Mehrbelastungen der Kassen, warnt der GKV-Spitzenverband.

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