Versicherungspflicht

Kassen fordern Kinder-Zuschuss

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Zehntausende Kinder haben nach Kassenangaben in Deutschland nur eingeschränkten Krankenversicherungsschutz, weil ihre Eltern mit den Beiträgen im Rückstand sind, berichtet das Magazin „Der Spiegel“ unter Berufung auf den Chef der AOK Rheinland/Hamburg, Wilfried Jacobs.

Weil viele Geringverdiener ihre Kassenbeiträge unregelmäßig oder gar nicht zahlen, fallen auch deren Familienangehörige auf den eingeschränkten Versicherungsschutz zurück. Jacobs plädierte in diesem Zusammenhang für eine gesetzliche Nachbesserung, etwa durch Beteiligung der Sozialämter an den Behandlungskosten für Kinder.

Derzeit schreibt das Gesetz vor, dass die Kasse bei Beitragsrückstand den Versicherten und ihren Angehörigen zwar Leistungen in Notfällen sowie bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen bezahlen muss. Andere Leistungen wie zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnersatz sowie aufschiebbare Behandlungen können sie dagegen aber verweigern.

Im Zuge der Gesundheitsreform gilt seit 1. April 2007 für die Krankenkassen die Pflicht zur Versicherung. Jeder, der nach seinem Beschäftigtenstatus in die gesetzliche Krankenversicherung gehört, muss von den Kassen aufgenommen werden. Seit 2009 werden nun entsprechend auch alle Personen versicherungspflichtig, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind.

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