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Kassen-Bonus auch ohne Attest

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Für gesundheitsbewusstes Verhalten darf eine Krankenkasse auch ohne ärztlichen Nachweis einen Bonus gewähren. Dies sei nicht wettbewerbswidrig, entschied das hessische Landessozialgericht. Es sei Sache der Kasse, ob sie ihren Versicherten beim Normalgewicht oder Nichtrauchen glaube.

Im konkreten Fall hatte die AOK Hessen eine entsprechende Regelung einer Betriebskrankenkasse (BKK) beanstandet. Die AOK hatte der BKK vorgeworfen, dass diese für einen Bonus keine ärztliche Bestätigung verlange, sondern den Versicherten vertraue. Revision wurde nicht zugelassen.

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