Kassenprüfung

Kartellamt bleibt hart

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Das Bundeskartellamt lässt sich von der Kritik des Bundesversicherungsamtes nicht umstimmen: Das Amt gehe den Anhaltspunkten nach, dass die Kassen bei ihrer gemeinsamen Ankündigung von Zusatzbeiträgen gegen das Wettbewerbsrecht verstießen, sagte eine Kartellamtssprecherin.

Dagegen hatte der Verband der Ersatzkassen (VDEK) die Stellungnahme des Bundesversicherungsamtes ausdrücklich begrüßt. Damit werde klar gestellt, dass die Kassen nur Recht und Gesetz umsetzten, wenn sie die Erhebung eines Zusatzbeitrags für notwendig erachteten. Der Verband hoffe, dass sich das Bundeskartellamt dieser Rechtsauffassung anschließe. Der Reaktion des Kartellamts zufolge lässt sich die Behörde jedoch nicht beirren.

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